Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der STS Elektro AG und ihren Kunden. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden zwischen der STS Elektro AG und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages.

Zahlungsbedingungen

Besondere Abmachungen vorbehalten, ist die Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die STS Elektro AG kann dem Baufortschritt entsprechende Teilzahlungen verlangen.

Gültigkeit der Offerte

Die Offerte bleibt während 2 Monaten ab Ausstellungsdatum verbindlich. Die vertraglich vereinbarten Preise bleiben während 12 Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages verbindlich. Nach Ablauf von 12 Monaten werden diese zu den neuen Ansätzen verrechnet. Bei Teuerungsverrechnung kommt die Methode des VSEI zur Anwendung.

Besondere Abmachungen

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Mit dem Auftrag erteilt der Besteller der STS Elektro AG das Recht, für Forderungen aus Lieferungen und Arbeiten den Eigentumsvorbehalt bzw. das Bauhandwerkerpfandrecht auf Ihre Kosten anzumelden. Das Eigentumsrecht an Plänen und Berechnungen verbleibt bei der STS Elektro AG. Die vorliegende Offerte darf ohne unsere Genehmigung nicht kopiert oder als Ausschreibung verwendet werden. Die STS Elektro AG behält sich ansonsten vor, für reine Beratung, Planung/Projektierung sowie Kostenermittlung, separates Honorar zu verrechnen.

Garantie

Für Installationsarbeiten wird eine Garantie von 5 Jahren ab Inbetriebnahme gewährt. Mängel die innerhalb dieser Frist auftreten und nachweisbar auf nicht einwandfreies Material oder fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, werden von der STS Elektro AG behoben. Für indirekte Schäden wird nicht gehaftet (z.B. Blitzschäden). Für Geräte und Apparate gilt die Garantie der Hersteller bzw. Lieferfirma.

Fristen

Liefer- und Montagetermine werden zwischen der STS Elektro AG und dem Besteller im Einzelfall vereinbart.

Montage

Der Besteller hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Montage ungehindert erfolgen kann. Andernfalls gehen die durch Verzögerung erwachsenen Mehrkosten und Umtriebe zu seinen Lasten.

Haftung bei Bohrungen und Durchbrüchen

Die STS Elektro AG lehnt jede Haftung für Beschädigung an bestehenden verdeckten Leitungen ab, von denen sie auf Grund der vorhandenen Informationen keine Kenntnis haben konnte. Ebenso lehnt die STS Elektro AG jede Haftung für Asbestsanierungen und andere Massnahmen ab, die in Folge der Arbeiten des Unternehmens notwendig wurden, wenn sie auf Grund des Informationsstandes vom vorhanden sein solcher Materialien keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis haben konnte. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schäden, die auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurück zu führen sind.

Beanstandungen

Beanstandungen von Dienstleistungen und Lieferungen werden nur innerhalb von 10 Tagen akzeptiert, gerechnet ab Inbetriebnahme bzw. Lieferdatum. Rücknahme von einzelnen Geräten oder Anlageteilen sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung möglich.

Gerichtsstand

Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Streitigkeiten ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Kriens.
Stand Juli 2014